Schöne Aussichten

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Leserkommentare

Fritz Martin am 22:08 Uhr 20.11.2011 :
Ich muss jetzt auch mal schreiben, das ist richti

Willy am 18:58 Uhr 20.11.2011 :
:-)

Annett am 16:53 Uhr 19.11.2011 :
Richtig guter Beitrag zu einem echt interessanten

Jan am 14:44 Uhr 18.10.2011 :
Das ist doch endlich mal ein Thema, mit dem man

Siggi am 10:46 Uhr 17.10.2011 :
bisschen mehr Struktur, würde ich besser finden

»Arbeitslosengeld 2

Seit dem 1. Januar 2005 gibt es das Arbeitslosengeld II, welches umgangssprachlich auch Hartz IV genannt wird. Die dadurch gezahlten Leistungen sollen der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, wenn dieser von Hilfebedürftigen nicht selbständig erbracht werden kann. Als hilfebedürftig gelten Personen, die erwerbsfähig, leistungsberechtigt und zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahren alt sind. Zu den Leistungen für die Sicherung des Lebensunterhalts zählen die Kosten für Unterkunft und Heizung, welche vollständig übernommen werden, wenn die Größe der Wohnung im Verhältnis zu der Zahl der Bewohner als angemessen angesehen wird. Außerdem wird ein Regelbedarf gezahlt, der anfallende Kosten für Haushalt, Kleidung, Energie oder auch die Teilnahme am kulturellen Leben decken soll. Die Höhe des Regelbedarfs richtet sich nach dem Alter. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 364 ?, Kinder bis 6 Jahre 215?, ab 6 Jahre bis 13 Jahre beträgt der Regelbedarf 251 ? und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren erhalten 287 ?. Wenn der Leistungsempfänger zwischen 18 und 25 Jahre alt ist und noch im Elternhaus wohnt, beträgt der Regelbedarf 291 ?. Seit 2011 besteht zusätzlich die Möglichkeit, Kindern das Mittagessen in der Schule/ im Kindergarten teilweise finanzieren zu lassen, sowie unter anderem Nachhilfe oder einen Sportverein in Höhe von 10 ?.

12.05.2011, von Marlies

Tags:Jahr, Regelbedarf, Leistung, Höhe,

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Kommentare:
Diskussion zu diesem Beitrag

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Heinz Werner schrieb am 16:25 Uhr 20.7.2011
Super Leistung. Andere sollten sich ein Beispiel an euch nehmen. Keep it up, guys!

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