Leserkommentare
Fritz Martin am 22:08 Uhr 20.11.2011 :
Ich muss jetzt auch mal schreiben, das ist richti
Willy am 18:58 Uhr 20.11.2011 :
:-)
Annett am 16:53 Uhr 19.11.2011 :
Richtig guter Beitrag zu einem echt interessanten
Jan am 14:44 Uhr 18.10.2011 :
Das ist doch endlich mal ein Thema, mit dem man
Siggi am 10:46 Uhr 17.10.2011 :
bisschen mehr Struktur, würde ich besser finden
»Sozialwohnungen
Nach dem zweiten Weltkrieg waren viele Häuser und Wohnungen komplett zerstört. Daher herrschte in vielen Städten und Dörfern Wohnungsmangel.
Die vorhandenen Räumlichkeiten sollten per Gesetze voll genutzt werden.
Durch Steuergelder wurden die Wohnungen gebaut oder ausgebaut, was sie zu der Bezeichnung "öffentlich geförderte Wohnungen" brachte. Diese Sozialwohnungen wurden und werden von Bürgern genutzt, die durch ihren geringen Arbeitslohn keine eigene Wohnung bezahlen können. Die Mietpreise der Sozialwohnungen sind deutlich niedriger als gewöhnlich. Daher wird besonders auf das Einkommen der Mieter vor dem Einzug geachtet. Seit 1981 müssen daher die Bewohner der Sozialwohnungen ihr Einkommen vorlegen. Beim Überschreiten eines bestimmten Geldsatzes muss der Mieter eine Fehlbelegungsabgabe bezahlen. Dieser Nachweis muss jedes Jahr neu erbracht und damit ein neuer Antrag für eine Sozialwohnung gestellt werden. Je nach Bedarf stellen die Städte, bzw. Landkreise, die Wohnungen zur Verfügung. In mehreren Behördengängen und Prüfungen wird dann entschieden ob der Bürger oder die Bürgerin auf eine Sozialwohnung angewiesen ist. Öffentlich geförderte Wohnungen sind damit eine gute Hilfe für viele Familien und Menschen in Finanziellen Schwierigkeiten und mit einem zu geringem Einkommen.
Tags:Sozialwohnung, Wohnung, Einkommen,
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Kommentare:
Diskussion zu diesem Beitrag
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Heribert schrieb am 08:50 Uhr 25.7.2011
Danke für diesen tollen Artikel, der es wirklich absolut wert ist, gelesen zu werden.
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